Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Mike Moncsek | AfD | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Carolin Bachmann | AfD | 161 - Mittelsachsen | Nicht beteiligt | |
Jörg Schneider | AfD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Thomas Dietz | AfD | 164 - Erzgebirgskreis I | Nicht beteiligt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Leif-Erik Holm | AfD | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Norbert Kleinwächter | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Matthias Moosdorf | AfD | 165 - Zwickau | Nicht beteiligt | |
Martin Reichardt | AfD | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Christina Baum | AfD | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Uwe Schulz | AfD | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Harald Weyel | AfD | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Thomas Ehrhorn | AfD | 44 - Celle - Uelzen | Dagegen gestimmt | |
Hannes Gnauck | AfD | 57 - Uckermark - Barnim I | Nicht beteiligt | |
Gerrit Huy | AfD | 226 - Weilheim | Dagegen gestimmt | |
Enrico Komning | AfD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Münzenmaier | AfD | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Martin Erwin Renner | AfD | 104 - Mettmann I | Nicht beteiligt | |
Bernd Baumann | AfD | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.