Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage-Entscheidungen)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes legt Regeln zu zukünftigen Triage-Entscheidungen auf Intensivstationen fest. Abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die empfahl den Entwurf anzunehmen.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.

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Dafür gestimmt
366
Dagegen gestimmt
284
Enthalten
5
Nicht beteiligt
81
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Mike Moncsek Mike MoncsekAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Nicht beteiligt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Nicht beteiligt
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dagegen gestimmt
Matthias MoosdorfMatthias MoosdorfAfD165 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Hannes GnauckHannes GnauckAfD57 - Uckermark - Barnim I Nicht beteiligt
Portrait von Gerrit HuyGerrit HuyAfD226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Nicht beteiligt
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.

Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.

Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.