Transparenzregelungen für Abgeordnete

Der Antrag der LINKEN fordert in Zusammenhang mit den neuen Transparenzregelungen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags zu ändern. Dies soll die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten deutlich transparenter gestalten.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die AfD-Fraktion gegen den Antrag, Rainer Kraft stimmte für ihn.

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Dafür gestimmt
118
Dagegen gestimmt
382
Enthalten
67
Nicht beteiligt
141
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Enthalten
Peter FelserPeter FelserAfD256 - Oberallgäu Enthalten
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Enthalten
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Enthalten
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Enthalten
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Enthalten
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Nicht beteiligt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Nicht beteiligt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Enthalten
Portrait von Bernd BaumannBernd BaumannAfD19 - Hamburg-Altona Enthalten
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Enthalten
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Roland HartwigRoland HartwigAfD100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Enthalten
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Enthalten
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Enthalten
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Enthalten
Portrait von Johannes HuberJohannes HuberAfD214 - Freising Nicht beteiligt
Portrait von Robby SchlundRobby SchlundAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Enthalten
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Enthalten
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Enthalten
Bundestag im Nebel

DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.

Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".

Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.

CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.


Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion  abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.