
(...) Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Die gesetzliche Regelung erfordert eine Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten, deren Gewährleistung gleichermaßen zu den Aufgaben des Staates gehören. (...)


Hallo Herr Bunge,
gerne lege ich Ihnen meine Haltung zur Vorratsdatenspeicherung dar.

(...) Lassen Sie mich erst einmal festhalten, dass meiner Meinung nach jemand der vorsätzlich ein Verbrechen begehen möchte, kaum im Vorhinein davon abzubringen ist. Die Vorratsdatenspeicherung allein Vorratsdatenspeicherung> dementsprechend natürlich auch keine Verbrechen. (...)

(...) Oberste Richtschnur aller Regelungen sind die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die vorgelegten Leitlinien sind restriktiver als das vom Verfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch restriktiver als CDU/CSU es wollen: (...)
