
(...) da Ihre Frage inhaltsgleich zur bereits beantworteten Frage von Herrn Mutz weiter unten ist, möchte ich Sie auf die dort angegebene Begründung http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_thomas_feist-778-78109--f434965.html#q434965 verweisen. Um jedoch Ihre konkrete Frage zu beantworten: Ich stehe der Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zustimmend gegenüber. (...)

(...) Mit Blick auf die Terroranschläge in Paris, aber auch Madrid und London müssen wir bedenken, dass es weiterhin unsere Aufgabe ist, eine Antwort auf die drängenden Fragen der inneren Sicherheit im digitalen Zeitalter zu finden. (...) Aus diesem Grunde halte ich die vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gesetz zur Speicherung von Telekommunikationsdaten für einen gelungenen Drahtseilakt, der die Notwendigkeit der Verbrechensbekämpfung mit den hohen Datenschutzstandards in der EU und Deutschland in Einklang bringen kann und gerade dadurch aufzeigt, dass Freiheit und Sicherheit widerstreitenden, sich ausschließenden sind. (...)

(...) Das Bundesjustizministerium hat jetzt reagiert und am 15. April Leitlinien zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. (...)

(...) Am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt. Mit diesem Vorschlag wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email – eingeführt. (...)

(...) gerne antworte ich auf Ihre Nachricht vom 28. April 2015, in der Sie sich besorgt über die geplante Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung äußern. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf der Plattform www.abgeordnetenwatch.de zum Themenbereich „Demokratie und Bürgerrechte“. Ich werde auch die erneute Beantragung einer Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Für mich kommt eine Einschränkung von Bürgerrechten nicht in Betracht. (...)