(...) Mit dem Gesetz haben wir den neuen Straftatbestand der "Datenhehlerei" geschaffen. (...) Dabei achten wir auch hier auf die Pressefreiheit und stellen ausdrücklich klar, dass journalistische Tätigkeiten zur Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung keine Datenhehlerei sind. (...)

(...) Oberste Richtschnur aller Regelungen sind für uns die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Leitlinien sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es wollen: (...)

(...) Es geht hierbei um schwere Verbrechen, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 haben sich allein in Niedersachsen 185 schwere Straftaten ereignet, die aufgrund fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten. Davor sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser geschützt werden. (...)

(...) Ich begrüße es, dass wir auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun eine gesetzliche Regelung herbeiführen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. (...)

Sehr geehrter Herr Cart,

(...) am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht uSpeicherpflicht und einer Höchstspeicherfristehrsdaten vorgelegt. Mit dem Vorschlag von Bundesjustizminister Maas wird eine eng begrenzte Pflicht für alle Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von wenigen, genau bezeichneten Verkehrsdaten unter Ausnahme von Diensten der elektronischen Post – also Email – eingeführt. (...)