Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (2015)

Union und SPD haben im Eilverfahren die Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Linke und Grüne stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
404
Dagegen gestimmt
148
Enthalten
7
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christel Voßbeck-KayserChristel Voßbeck-KayserCDU/CSU150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Matern von MarschallMatern von MarschallCDU/CSU281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Ursula von der LeyenUrsula von der LeyenCDU/CSU42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Sven VolmeringSven VolmeringCDU/CSU125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Michael VietzMichael VietzCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Thomas ViesehonThomas ViesehonCDU/CSU167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Portrait von Oswin VeithOswin VeithCDU/CSU177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD173 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Jan van AkenJan van AkenDIE LINKE19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE210 - Kaiserslautern Nicht beteiligt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU221 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Nicht beteiligt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Symbolbild Computer

Union und SPD haben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen entschieden sich kurzfristig dazu, das umstrittene Gesetz auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche zu setzen.

Das Gesetz verpflichtet Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter zum Speichern sogenannter Verkehrsdaten.

In Zukunft werden gespeichert:

  • Angaben, wann wer mit wem telefoniert
  • Angaben über die genutzte IP-Adresse im Internet (jeweils für die Dauer von zehn Wochen)
  • Angaben über den Standort bei Nutzung des Mobilfunknetzes, etwa bei Telefonaten, dem verschicken von SMS oder dem Verbinden mit dem Internet (für die Dauer von vier Wochen).


Die Inhalte der Kommunikation werden eigentlich nicht gespeichert. Eine Aunahme bildet wohl die SMS, deren Inhalte technisch bedingt mitgespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch Ermittlungsbehörden soll laut Union und SPD nur erlaubt sein, wenn es der Aufklärung oder der Verhinderung von besonders schweren Straftaten, etwa im Bereich Terrorismus oder Kinderpornografie, dient und ein Richter seine Zustimmung gegeben hat. Die Regierungskoalition erhofft sich, dass mithilfe der gespeicherten Daten Straftaten besser aufgeklärt und die Gefahrenabwehr gestärkt wird.

Ein besonders umstrittener Punkt in den Gesetz ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. In Zukunft soll das zugänglich machen von illegal beschafften Daten unter Strafe gestellt werden. Kritiker befürchten, dass Whistleblower und investigative Journalisten zukünftig für ihre Arbeit strafrechtlich belangt werden könnten.

Die Opposition sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren u.a., dass mit einer anlasslosen Datenspeicherung die Unschuldsvermutung abgeschafft werde. Nach Ansicht der Kritiker könne eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität auch nicht verhindern, wie etwa der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo bewiesen habe (in Frankreich existiert eine Vorratsdatenspeicherung). Außerdem würde mit der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten alte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt gekippt.