
(...) Ein absolutes Verbot aller Zwangsbehandlungen würde den Staat in die problematische Lage bringen, dass er seinem Schutzauftrag gegenüber solchen Personen nicht nachkommen kann, die krankheitsbedingt nicht erkennen können, dass sie medizinische Hilfe benötigen. Die für solche Situationen diskutierte Variante, die medizinische Behandlung bis zum Zeitpunkt des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) hinauszuzögern, halte ich für alle Beteiligten nicht zumutbar. (...)


(...) ich habe von 1986 bis 1993 an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) in Hamburg studiert, (...)


(...) Zur Unterscheidung von Sportschießen und Ballern sowie zur Frage nach der Unterschriftensammlung des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden verweise ich auf die Antwort an Herrn Hummel. (...) Als drogenpolitischer Sprecher setze ich mich für eine Entkriminalisierung und Regulierung des Gebrauchs von Drogen ein. (...)
