

Sehr geehrte Frau Steffens,

(...) Städte und Gemeinden können auch künftig die Wasserversorgung gemeinsam organisieren. Private Wasserversorger müssen nicht eingeschaltet werden. Wenn Kommunen entscheiden, private Anbieter einzubeziehen, ist allerdings eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. (...)

(...) Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung also nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschah. So wurde beispielsweise die Regelaltersgrenze auch für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre gleitend angehoben. (...)

Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Als Antwort erlaube ich mir den Hinweis, dass sich meine Position seit Dezember 2009 nicht verändert hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich
