
(...) die Petition, auf die Sie hinweisen, fügt der Diskussion um eine Mindestspeicherung für Verkehrsdaten der Telekommunikation keinerlei neuen Gesichtspunkt hinzu. Im Übrigen habe ich bereits hinreichend dargelegt, dass ich die Grundsatzdiskussion im die Legitimität der ‚Vorratsdatenspeicherung‘ verfassungsrechtlich für abgeschlossen und geklärt halte: (...)

(...) Um eine solche zu erlangen, muss einmalig die Befähigung in Form einer Fahrprüfung nachgewiesen werden. Die tatsächliche Eignung des Fahrerlaubnisinhabers kann allerdings verständlicherweise nicht bei jeder einzelnen Fahrt überprüft werden. (...)

(...) Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. (...)

(...) die aktuell diskutierte Mindestspeicherungsfrist für Verkehrsdaten der Telekommunikation hat mit der Speicherung biometrischer Daten überhaupt nichts zu tun. Bitte bringen Sie doch nicht alles durcheinander. (...)


(...) Für den Bahnhof in Cuxhaven ist nicht das Bundesverkehrsministerium zuständig, sondern die Deutsche Bahn AG. Dennoch hatte ich im Sinne Ihrer Erwartungen vor einiger Zeit alle Beteiligten an einen Tisch geholt mit dem erfreulichen Ergebnis, dass inzwischen intensiv an dem Thema gearbeitet wird. (...)