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Thomas Jarzombek
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Frage von Guido F. •

Frage an Thomas Jarzombek von Guido F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

haben Sie als Mitglied des Verkehrsausschusses so großes Vertrauen in die verkehrs- und fahrerlaubnisrechtlich relevante Gesetzgebung, dass Sie mir versprechen können, dass ich niemals unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls werde, der auf menschliches Versagen zurückzuführen ist?

Wenn Sie dies nicht versprechen können, denken Sie dann trotzdem, dass die Gesetze ausreichend sind, um jeden Einzelnen umfassend vor Schäden durch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen?

Meines Wissens greifen die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung nur bei charakterlichen Mängeln. So wird die Kraftfahreignung abgesprochen, wenn man als Raser oder Drängler auffällt, man mehrfach stark alkoholisiert ein KFZ führt oder einem, auch ohne jemals berauscht gefahren zu sein, der Konsum einer Substanz nachgewiesen wird, die dem BtMG unterstellt ist.

Laut Unfallstatistik hatten 2010 ca. 32% der Verkehrsunfälle mit Personenschäden die Ursachen "Alkoholeinfluss", "nicht angepasste Geschwindigkeit" und "ungenügender Abstand" (vgl. http://tinyurl.com/VUStat ). Mehr als 60% waren also nicht Folge charakterlicher, sondern eher körperlicher oder geistiger Mängel.
Durch welche Maßnahmen wird entsprechend vor Kraftfahrern geschützt, deren körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit aufgrund natürlicher Umstände, z.B. Krankheit oder Alterung, dauerhaft eingeschränkt ist, und deren Eignungsmängel sich nicht durch Rasen, Drängeln oder Drogenkonsum äußern?

Ich bin jedes Jahr gut 20.000 km beruflich im Kölner Stadtverkehr unterwegs und muss mehrmals am Tag eine Vollbremsung machen, weil ein Autofahrer direkt vor mir achtlos ausparkt oder vom Fahrbahnrand losfährt, oder er sonst wie meine Vorfahrt missachtet. Übrigens fallen diese Autofahrer anschließend selten durch eine eilige Fahrweise auf, eher im Gegenteil.
Können Sie mir erklären, warum ich diese täglichen Erlebnisse habe, obwohl ich selbst mich an die Vorschriften halte?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

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Sehr geehrter Herr Friedewald,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. September 2011 auf abgeordnetenwatch.de.

Ich habe großes Vertrauen in die Gesetzgebung, gerade auch zu diesem Thema und denke, dass die Gesetze ausreichend sind, um jeden Einzelnen vor Schäden durch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Der Straßenverkehr ist freilich immer mit Risiken für alle verbunden, die daran teilnehmen. Daher hat der Staat die Pflicht, das ordnungsgemäße Verhalten der Teilnehmer zu überwachen. Gleichwohl muss er auch darauf vertrauen können, dass sich die Teilnehmer grundsätzlich an das bestehende Recht halten. Insofern hat sich richtigerweise das Prinzip durchgesetzt, dass zum Führen eines Fahrzeuges eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich ist. Um eine solche zu erlangen, muss einmalig die Befähigung in Form einer Fahrprüfung nachgewiesen werden. Die tatsächliche Eignung des Fahrerlaubnisinhabers kann allerdings verständlicherweise nicht bei jeder einzelnen Fahrt überprüft werden.

Ich kann Ihnen insofern nicht versprechen, dass Sie niemals unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls werden, der auf menschliches Versagen zurückzuführen ist. Dies ist letztlich maßgeblich davon abhängig, ob sich die anderen Verkehrsteilnehmer an gesellschaftliche und auch gesetzliche Normen halten. Im Strafrecht sind aber klare Sanktionierungen für gefährdendes Verhalten festgelegt, so beispielsweise bei Nötigung (§ 240 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Als Konsequenz eines solchen Fehlverhaltens kann das Gericht auch ein Fahrverbot erteilen (§ 44 StGB).

Zudem kann ich Ihnen sagen, dass durch die neue EU-Richtlinie für Führerscheine (gültig ab 2013) zumindest ein Überdenken der eigenen Fahrfähigkeiten angeregt wird, wenn der Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss.

Ich hoffe, Ihnen mit den Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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