Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort 04.10.2011 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Aber ich fasse gern nochmal die wichtigsten Gründe zusammen: Der Papst wurde vom Bundestagspräsidenten als "Heiliger Vater" begrüßt und nicht als Staatsoberhaupt. Damit war widerlegt, daß die Einladung zur Rede im Parlament dem Staatsoberhaupt des Zwergstaates Vatikan gegolten haben soll. (...)

Frage von Götz D. D. • 03.10.2011
Frage an Eva Högl von Götz D. D. bezüglich Wirtschaft
Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort 11.12.2012 von Eva Högl SPD

(...) vielen Dank für ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de. Sicherlich habe ich mir schon Gedanken darüber gemacht, warum das Ansehen von Politikern in der Öffentlichkeit sehr niedrig ist. Dies hängt jedoch meines Erachtens nicht damit zusammen, dass Menschen sich zu Parteien zusammenschließen, gemeinsame Positionen entwickeln und diese politisch vertreten. (...)

Frage von Ottmar M. • 03.10.2011
Frage an Thomas Strobl von Ottmar M. bezüglich Recht
Portrait von Thomas Strobl
Antwort 22.12.2011 von Thomas Strobl CDU

(...) Denn es ist insbesondere den Opfern der Stasi-Aktivitäten nicht zu vermitteln, warum ehemalige Stasi-Leute nun ausgerechnet in der Behörde tätig sind, die für die Aufarbeitung ihrer einstigen Unrechts-Handlungen zuständig ist. (...) Dies hat nichts mit Hexenjagd oder ähnlichem zu tun, droht den Stasi-Mitläufern doch keinerlei juristische Konsequenz. (...)

Portrait von Rolf Schwanitz
Antwort 18.10.2011 von Rolf Schwanitz SPD

(...) 14 Abs. 2) eine klare Antwort: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (...)

Frage von Andreas J. • 03.10.2011
Frage an Ilse Aigner von Andreas J. bezüglich Recht
Portrait von Ilse Aigner
Antwort 20.10.2011 von Ilse Aigner CSU

Das Abfallrecht des Bundes und der Länder enthält keine Vorschriften, welche die Entnahme von Abfällen aus Containern als Diebstahl unter Strafe stellen. Die Strafbarkeit solcher Handlungen ist ausschließlich nach den einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu den Eigentumsdelikten, insbesondere nach § 242 StGB (Diebstahl), zu beurteilen. (...)