
(...) em. von Arnim und seine Interpretation des niedersächsischen Dienstrechts anbelangt, so liegt mir seine Ausarbeitung nicht vor - genauso wenig wie die exakten Vertragsregelungen zwischen den Eheleuten Wulff und ihren Kreditgebern. Ich werde dies hier also nicht weiter kommentieren. (...)

Sehr geehrte Damen und Herren,

(...) in der Tat wurde auf Initiative der SPD eine Überprüfungsklausel bei der Rente mit 67 gesetzlich festgeschrieben. Danach ist ein Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60-bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (...)


(...) Ihre Befürchtung, dass hier eine anonyme Clique einiger weniger Personen auf intransparente Weise schalten und walten kann, sind also gegenstandslos. (...)
