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Frage von Reinhard T. •

Frage an Anette Kramme von Reinhard T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kramme.Ich habe eine Frage zur Rente mit 67. Der CSU-Vorsitzende Seehofer macht gerade Schlagzeilen mit diesem Thema. Nun habe ich in Erinnerung, dass vor der beginnenden Einführung der R67 eine Überprüfung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse älterer Arbeitnehmer stattfinden sollte. Können Sie mich bitte einmal Aufklären, was da los ist, letztendlich hat ein SPD-Arbeitsminister die R67 eingeführt. mfG Reinhard Tümmel

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Sehr geehrter Herr Tümmel,

in der Tat wurde auf Initiative der SPD eine Überprüfungsklausel bei der Rente mit 67 gesetzlich festgeschrieben. Danach ist ein Einstieg in die Anhebung des Renteneintrittsalters erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60-bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das heißt vereinfacht: Die Rente mit 67 darf nur kommen, wenn es die Arbeitsmarktlage für Ältere auch hergibt und das ist momentan nicht der Fall:

• Im März 2011 lag der Anteil der 60 bis 64-Jährigen, die eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hatten, bei 26,4 %. Das ist gerade einmal jeder Vierte.
• Noch weniger, nämlich nicht einmal jeder Fünfte (18,7 %), arbeiten Vollzeit.
• Die Beschäftigung nimmt mit jedem Lebensjahr ab. Bei den 64-Jährigen haben nur 13,7 % eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, nicht einmal jeder Zehnte (9,3 %) arbeitet Vollzeit.
• Auf der anderen Seite der Statistik stehen die Arbeitslosen. Unmittelbar vor dem Renteneintritt war jeder 4. arbeitslos.
• Weitere 25 % befanden sich in der Altersteilzeit.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung redet sich momentan die Zahlen schön und drückt sich vor der Tatsache, dass allein die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten das Renteneintrittsalter auch erreichen. Denn dazu ist es unverzichtbar, die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter im bisherigen Umfang zu nutzen. Mit den Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und in der Weiterbildung, wie sie zur Zeit vollzogen werden, entzieht sich die Bundesregierung aber ihrer Verantwortung, eine längere Beschäftigung für Ältere zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Anette Kramme

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