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Hermann Gröhe
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Frage von Thomas S. •

Frage an Hermann Gröhe von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gröhe!

FR-online zitiert Sie wie folgt:

"Ungeachtet dessen fordert CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe ein Ende
der Diskussion um Wulffs Kredit. Er sieht dabei vor allem die SPD und deren
Vorsitzenden Sigmar Gabriel in der Pflicht. „Von der SPD erwarte ich,
dass sie nicht mit dem Amt spielt, die Debatte nicht unnötig
verlängert“, sagte Gröhe der WAZ. Das Wiederholen von beantworteten
Fragen schaffe nur Unruhe. Aus seiner Sicht habe Wulff mit der Offenlegung
der Kreditverträge aber die entscheidenden Fragen längst geklärt."

http://www.fr-online.de/politik/kreditaffaere-anzeige-gegen-bw-bank-wegen-kredits-fuer-wulff,1472596,11364936.html

Frage 1:

Fühlen Sie sich mit diesem Zitat sinnvoll wiedergegeben?

Wenn ja, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

Frage 2:

Wer "spielt" event. mit dem Ansehen des Bundespräsidentenamtes?

a) der Amtsinhaber mit seinem aktuell diskutierten Verhalten?
b) oder diejenigen, welche dieses Verhalten kritisieren?

Frage 3: Wie werten Sie diese Aussage?

"Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ist sich "ziemlich sicher",
dass Bundespräsident Christian Wulff während seiner Amtszeit als
Ministerpräsident gegen das niedersächsische Ministergesetz verstoßen
hat. Der zinsgünstige Privatkredit von Unternehmergattin Edith Geerkens
entspreche einem geldwerten Vorteil von "mindestens 20.000 Euro", zitiert
die "Welt am Sonntag" laut Vorabmeldung aus einem Fachaufsatz des
Juristen.

Niedersächsischen Regierungsmitgliedern sei es aber laut Ministergesetz
verboten, "Geschenke in Bezug auf ihr Amt anzunehmen". Von Arnim hält es
für nahe liegend, dass die Annahme des Kredits zugleich einen
strafrechtlichen Verstoß wegen Vorteilsnahme im Amt darstellt.
Ermittlungen seien unausweichlich."

http://www.fr-online.de/politik/kreditaffaere-um-christian-wulff-bw-bank-nennt-details-zu-wulffs-privatkredit,1472596,11370930.html

Frage 4:

Ist Herr Wulff für Sie als Bundespräsident noch tragbar?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Mein vollständiges "WAZ"-Interview, auf das Sie eigentlich Bezug nehmen, können Sie im Internet im vollen Wortlaut hier nachlesen: http://www.derwesten.de/politik/groehe-dringt-auf-einigung-bei-vorratsdatenspeicherung-id6198497.html .

Es enthält die Antworten zu den weiteren Fragen.

Was Herrn Prof. em. von Arnim und seine Interpretation des niedersächsischen Dienstrechts anbelangt, so liegt mir seine Ausarbeitung nicht vor - genauso wenig wie die exakten Vertragsregelungen zwischen den Eheleuten Wulff und ihren Kreditgebern. Ich werde dies hier also nicht weiter kommentieren.

Ich bin mir aber gleichwohl "ziemlich sicher" (um mal den Sprachgebrauch von Arnims zu benutzen), dass dieses Thema innerhalb des niedersächsischen Landtages nochmals aufgegriffen werden wird. Entsprechende Ankündigungen von Fraktionen gibt es ja bereits.

Was die von Ihnen angesprochene vermeintliche strafrechtliche Relevanz anbelangt, so zitiere ich die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 22. Dezember 2011:
"Im Zusammenhang mit den Medienberichten über einen Kredit und Urlaubsreisen während seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident sind hier mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen gegen den Bundespräsidenten eingegangen. Die Vorwürfe beziehen sich auf Korruptionsstraftaten.

Die Staatsanwaltschaft darf in strafprozessuale Ermittlungen nur eintreten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. Solche Anhaltspunkte - die über bloße Vermutungen hinausgehen - für das Erkaufen eines dienstlichen Wohlwollens sind weder den Strafanzeigen noch der sonst hier bekannten Presseberichterstattung zu entnehmen.

Bisher lassen die privaten Beziehungen zu den Zuwendungsgebern bzw. die konkrete Ausgestaltung der Zuwendungen das Geschehen insgesamt als plausibel und strafprozessual unverdächtig erscheinen.

Die Staatsanwaltschaft ist deshalb an der Aufnahme von Ermittlungen gehindert. Die Anzeigeerstatter sind entsprechend beschieden worden. Weitere Erklärungen zu den Strafanzeigen werden von hier aus nicht abgegeben."

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Gröhe MdB

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