
(...) Darüber hinaus wurden mit der Gesundheitsreform auch Regelungen für Versicherte mit geringem Einkommen festgeschrieben: Wenn finanzielle Hilfebedürftigkeit gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches besteht, oder wenn durch die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages Hilfebedürftigkeit entstehen würde, kann der Beitrag zum „erweiterten Standardtarif“ sogar um die Hälfte reduziert werden. Ein weiteres für Sie positives Ergebnis der Gesundheitsreform: Der Wechsel vom bisherigen Tarif in den „erweiterten Standardtarif“ darf Ihnen von Seiten der Versicherung nicht verwehrt werden. (...)

Sehr geehrter Herr Rabuser,

Sehr geehrte Frau Baucken,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Dezember 2007, in der es um konkrete Fragen zur Stadtentwicklung in Hamburg, beziehungsweise in Barmbek geht.

(...) für Ihre Anfrage möchte ich Ihnen sehr herzlich danken. Leider ist nicht damit zu rechnen, dass bereits in den nächsten Jahren mit dem Ausbau der A 6 östlich Heilbronns begonnen werden kann, da der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der im Jahr 2004 vom Bundestag beschlossen wurde, noch bis 2015 gültig ist. (...)

(...) es steht Ihnen nicht zu, mich zu belehren. Ich halte die Antwort der Bundesregierung für angemessen, zutreffend und erschöpfend. (...)

(...) Verschwiegen wird der Öffentlichkeit jedoch, wer die Zeche bezahlen muss: Es sind - die Bewertung gerade von Unternehmens- und Immobilienvermögen steigt rapide an - große Familien-Personengesellschaften, Immobilien-Unternehmen, die Erben von Immobilien und alle Erben, die nicht Ehegatte oder Kind des Erblassers sind, besonders bei großen Erbschaften. Konkret: Geschwister (ebenso Nichten und Neffen) werden wie Fremde behandelt. (...)