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Frage von Fred K. •

Frage an Gudrun Kopp von Fred K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kopp,

auch wenn es zeitlich auf den ersten Blick nicht so aussieht, so hängt u.a. die Unternehmenssteuer- Reform doch mit dem im November 2007 vorgelegten Referententwurf über die geplante Erbschaftssteuer-Reform eng zusammen.

Aus dem Entwurf entnehme ich, dass ich nur noch als entfernter Verwandter meiner Schwester angesehen werde, also Klasse II der prozentualen Besteuerung und im unteren Bereich der Vererbung mit der Klasse III zahlungsmässig identisch behandelt werde. Eine grossartige Reform für den Fiskus zwecks Freistellung von Unternehmungs-Erben, unter Bedingungen sicher, aber dies ist dann wieder eine Fleissaufgabe der findigen Steuerberater-Branche! Übrigens würde dies im ETW-Wohnungs-Erbfall (Verkehrswert ca.170000 €) von meiner 85-jährigen Schwester ab April oder Juli 2008 total 45000 € an Steuern kosten und nicht 15.589 € wie noch nach jetzigem Recht. Bingo! Wieder so eine Umverteilung von unten nach oben, wie schon unter Schröder mit der Steuerfreistellung von Unternehmensteilverkäufen von AGs. Diese Anbiederung an die Grossfinanz als Arbeitsplatzbeschaffer hat übrigens um 2000 bzw. später nicht geklappt, sondern nur Münterfehrings "Heuschrecken" auf den Plan gerufen.

Was soll ich also Ihrer Meinung nach tun, denn ich kann das Geld in meinem hohen Alter wirklich gut gebrauchen, soll aber nach dem evtl. Willen des Gesetzgebers mit knapp 30000 € mehr dazu beitragen, dass das Erbschaftssteueraufkommen insgesamt die Höhe von 4 Mrd. € nicht unterschreitet?

Warum wird nicht wie in anderen klugen europäischen Staaten ein zusätzlicher Freibetrag für Familienmitglieder ab dem 65. Lebensjahr gewährt?

Gern sehe ich Ihrer Antwort entgegen und grüsse Sie!
Fred Krebeck.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krebeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die von Ihnen angesprochene Neuordnung des Steuersystems ist das Werk der schwarz-roten Koalition. Union und SPD haben vereinbart, dass das Aufkommen der Erbschaftsteuer zumindest nicht sinken darf. Gleichzeitig wurde verabredet, die Vererbung von Unternehmen und Erbschaften in der engeren Familie zu entlasten. Diese guten Nachrichten werden jetzt laut verkündet.

Die SPD verschweigt zumindest nicht, dass sie große Vermögen erheblich höher belasten möchte.

Verschwiegen wird der Öffentlichkeit jedoch, wer die Zeche bezahlen muss: Es sind - die Bewertung gerade von Unternehmens- und Immobilienvermögen steigt rapide an - große Familien-Personengesellschaften, Immobilien-Unternehmen, die Erben von Immobilien und alle Erben, die nicht Ehegatte oder Kind des Erblassers sind, besonders bei großen Erbschaften. Konkret: Geschwister (ebenso Nichten und Neffen) werden wie Fremde behandelt. Oberhalb eines Freibetrags von 20.000 Euro beginnt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 30 % (!), sollten die Pläne Gesetz werden. Der Steuersatz steigt auf bis zu 50 %. Die Steuerklassen II und III sind künftig bis auf die Freibeträge identisch.

Andere europäische Staaten schaffen die Erbschaftsteuer gerade ab, in Deutschland soll das Aufkommen aus ideologischen Gründen steigen. Der Bundesfinanzminister spricht mittlerweile von 4,5 Mrd. Euro; infolge der höheren Bewertung dürfte es weitaus höher liegen, da sich bei größeren Erbschaften die Anhebung der Freibeträge immer weniger auswirkt.

Ich kann Ihnen nur raten, sich an die Abgeordneten von Union und SPD zu wenden, die mit ihrer Mehrheit die neue Erbschaftsteuer beschließen wollen.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB