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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Nadine L. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Nadine L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,

ich lese seit einigen Tagen im Internet über die Komplikationen mit der Privaten Krankenversicherung. Seit ein paar Tagen stehe ich nämlich selbst vor einem Problem, durch das ich mich existenziell bedroht fühle.

Ich bin seit Anfang 2006 selbstständig, habe im Mai 2007 in die PKV gewechselt. Nach einer Prüfung der PKV des bisheringen Krankenverlaufs stellte man fest, dass ich in 2005 wegen etwas "psychischem" krank geschrieben wurde - und nun soll ich mich entscheiden - entweder ich zahle einen um 200% erhöhten monatlichen Beitrag (von 220,- € auf 611,- € monatlich!!), oder man kündigt mir die Versicherung.

Den erhöhten Beitrag kann ich auf keinen Fall bezahlen, dann kann ich mein Geschäft direkt wieder schließen. Die Beraterin der PKV sagte mir allerdings, wenn ich nicht zahle und gekündigt werde, wird mich NIEMAND mehr weiter versichern.

Was tue ich nun in einer solchen Situation?? Ist das überhaupt rechtlich korrekt, dass ich dann dem sozialen Abstieg gegenüber stehe und nichts tun kann?

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich forsche seit einigen Tagen im Internet, kann aber nicht herausbekommen, wer mich denn dann noch versichert... vor allem, ohne dass ich finanziell total versacke...

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
Nadine Lenz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lenz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst dazu komme, Ihr Schreiben zu beantworten.

Das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherungen beruht darauf, die Beiträge der Versicherten an das Risiko einer Erkrankung zu koppeln. Die Überprüfung ihres persönlichen Krankenverlaufs gehört daher zum gewöhnlichen Vorgehen privater Krankenversicherungen.

Der Gesetzgeber hat den privaten Krankenversicherungen jedoch aufgegeben, ab dem Jahr 2009 einen Basistarif anzubieten, der mit dem Leistungsumfang und mit der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist.

Schon jetzt bieten die meisten privaten Krankenversicherungen einen sogenannten „erweiterten Standardtarif“ an, der in etwa den Versicherungsbedingungen des Standardtarifs bei der GKV entspricht. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Vertragsbedingungen dieses Tarifs zu informieren.

Dies könnte sich finanziell für Sie lohnen, denn der erweiterte Standardtarif darf im Hinblick auf die Beitragshöhe den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Dieser Beitrag lag im Jahr 2007 bei rund 500 Euro. Abhängig vom Eintrittsalter kann er sogar noch deutlich niedriger ausfallen. Darüber hinaus wurden mit der Gesundheitsreform auch Regelungen für Versicherte mit geringem Einkommen festgeschrieben: Wenn finanzielle Hilfebedürftigkeit gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches besteht, oder wenn durch die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages Hilfebedürftigkeit entstehen würde, kann der Beitrag zum „erweiterten Standardtarif“ sogar um die Hälfte reduziert werden. Ein weiteres für Sie positives Ergebnis der Gesundheitsreform: Der Wechsel vom bisherigen Tarif in den „erweiterten Standardtarif“ darf Ihnen von Seiten der Versicherung nicht verwehrt werden.

Ich hoffe, ich haben Ihnen weiterhelfen können und wünsche Ihnen, dass Sie gemeinsam mit Ihrer Versicherung zu einer guten Lösung kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul