Änderung des Stammzellgesetzes

Mit 346 Ja-Stimmen hat der Bundestag der umstrittenen Änderung des Stammzellgesetzes zugestimmt. Die große Mehrheit der SPD- und FDP-Parlamentarier stimmte dafür, die Union sowie die Linksfraktion votierten mehrheitlich knapp, die Grünen fast geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
346
Dagegen gestimmt
227
Enthalten
6
Nicht beteiligt
32
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Steffen ReicheSteffen ReicheSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Marko MühlsteinMarko MühlsteinSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Heinrich JordanHans-Heinrich JordanCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Elbe - Havel - Gebiet Dafür gestimmt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD68 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd HeynemannBernd HeynemannCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Uwe KüsterUwe KüsterSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Jens AckermannJens AckermannFDP70 - Börde Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich PetzoldUlrich PetzoldCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Engelbert WistubaEngelbert WistubaSPD71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Klaas HübnerKlaas HübnerSPD72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Christel Riemann-HanewinckelChristel Riemann-HanewinckelSPD73 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia PieperCornelia PieperFDP73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BergnerChristoph BergnerCDU/CSU73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Dafür gestimmt
Portrait von Maik ReichelMaik ReichelSPD74 - Burgenland Dagegen gestimmt
Portrait von Uda HellerUda HellerCDU/CSU75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt
Portrait von Silvia SchmidtSilvia SchmidtSPD75 - Mansfelder Land Nicht beteiligt

Mit der einmaligen Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die unter hohen Auflagen stehende Forschung an bereits existierenden embryonalen Stammzelllinien in Deutschland Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin zu ermöglichen, ohne dass von Deutschland aus die Gewinnung embryonaler Stammzellen oder eine Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck veranlasst wird. Dasselbe gilt für internationale Kooperationen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 2002. Mit dem "Gesetzentwurf 16/7981 (Stichtag verschieben)" vom 11. April 2008 wurde ein Kompromiss auf die offene Frage zum weiteren Umgang der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland gefunden. Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes am 25. April 2002 erlaubte erstmals unter strengen Voraussetzungen die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen in Deutschland, sofern sie in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Eine Anpassung der Stichtagsregelung auf ein Datum der jüngsten Vergangenheit wurde seitens der Antragsteller für notwendig erachtet, da die Zahl der vor dem Stichtag des 1. Januar 2002 gewonnenen embryonalen Zelllinien stark rückläufig sei. Dies hätte eine erhebliche Einschränkung des Umfangs der wissenschaftlichen Forschung zur Folge. Zudem seien die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen lediglich unter "suboptimalen Kulturbedingungen kultiviert worden", was den wissenschaftlichen Nutzen in Frage stelle. Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen bleiben in Deutschland ohne Genehmigung weiterhin, sowie die Herstellung generell strafbar. Die Debatte um embryonale Stammzellforschung wurde im Deutschen Bundestag kontrovers diskutiert, da sie aus der Sicht mehrerer Abgeordneter viele ethische und moralische Fragen aufwerfe, die nur das individuelle Gewissen beantworten könne. Daher gab es zu dieser Abstimmung parteiübergreifend keinen Fraktionszwang. Zuvor waren der Gesetzentwurf 16/7982 (Stammzellforschung liberalisieren, zum Abstimmungsverhalten), sowie der Gesetzentwurf 16/7983 (Stammzellforschung verbieten, zum Abstimmungsverhalten) mehrheitlich abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf 16/7984 (Straffreiheit für Forscher) und der Antrag 16/7985 (Stichtag beibehalten) wurden nach der erfolgreichen Annahme des Gesetzentwurfs 16/7981 (Stichtag verschieben) nicht mehr zur namentlichen Abstimmung gegeben.