
Der Quereinstieg ist in Berlin gesetzlich in § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes geregelt und beschränkt auf Fächer, in denen berlinweit ein besonderer Bedarf besteht, der nicht über Laufbahnbewerberinnen und -bewerber gedeckt werden kann

Das ist doch eine sehr spezifische Frage. Dies erfordert eine vernünftige Abwägung.

Für die große Zahl an Lehramtsstudierenden, die einen Master of Education mit einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach absolvieren, ist es wichtig, eine Zukunftsperspektive zu haben. Daher ist es nicht sinnvoll, in größerem Umfang Quereinsteigende mit einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach ins Schulsystem zu holen, wenn dadurch möglicherweise grundständig ausgebildete Lehrkräfte trotz eigentlichen Lehrkräftemangels über Jahre hinweg keine Stelle erhalten können

Es werden neue Wege des Quereinstiegs geprüft.

Ausbildung von vollwertigen Lehrkräften
