Berlin - Fragen & Antworten

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Antwort von Katrin Schmidberger
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 01.12.2020

(...) Parlamente müssen aber auch in außergewöhnlichen Notlagen einer Pandemie oder Naturkatastrophe beschluss- und handlungsfähig bleiben. Dies ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass im Rahmen solcher außergewöhnlichen Notlagen einer Pandemie oder Naturkatastrophe Eingriffe hoher Intensität in Grundrechte stattfinden (...)

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