Bayern - Fragen & Antworten

Wolfgang Hauber
Antwort von Wolfgang Hauber
FREIE WÄHLER
• 16.02.2024

Nach Auskunft des Finanzministeriums soll dies im 2. Quartal 2024 erfolgen

Portrait von Jürgen Mistol
Antwort von Jürgen Mistol
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 07.02.2024

Da das Cannabisgesetz ein Bundesgesetz ist, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer speziellen Fragestellung an die zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden

Portrait von Wolfgang Fackler
Antwort von Wolfgang Fackler
CSU
• 05.02.2024

Der Betrag in Höhe von 20.000 Euro (brutto) stellt einen Maximalbetrag dar, der circa 12.736 Euro netto entspricht. De Facto reichen aber bei der Besoldungsstufe A3, Stufe 2, 2 Kinder circa 6.462 Euro netto Hinzuverdienst, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

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