Profilbild Christian Bernreiter
Christian Bernreiter
CSU
100 %
52 / 52 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Gabriele S. •

Gibt es z. B. ein vergünstigtes D-Ticket für Schüler, wenn der Schulweg zu kurz für die Erstattung ist, aber zu mühsam (aufgrund einer psychischen Erkrankung) zum Bewältigen?

Mein 15-jähriger Sohn besucht freiwillig die 9. Klasse der Mittelschule, um nach einer psychischen Erkrankung den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nachzumachen. Er wohnt dafür in einer Wohngruppe, die 2,5km entfernt von der Schule ist.

Daher bekommt er vom Sachaufwandsträger kein kostenfreies Schulwegticket.

Die Schule liegt ganz oben auf dem Berg und es ist ihm gesundheitlich nicht möglich, zu Fuß dorthin zu gehen.

Er kann eine Station mit dem Zug fahren oder mit dem Schulbus.

Die Wohngruppe kauft kein Ticket, da zu teuer.

Ist es möglich, ein ermäßigtes D-Ticket für solche Fälle zu bekommen?

Profilbild Christian Bernreiter
Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau S.

der Freistaat hat die Einführung des Deutschlandtickets zeitnah genutzt, um die öffentlichen Nahverkehrsangebote gerade für junge Menschen attraktiver zu machen, für die noch kein passendes Angebot vorhanden war. So wurde im Jahr 2023 das von Ihnen angesprochene ermäßigte Deutschlandticket eingeführt. Zum Erwerb dieses Bayerischen Ermäßigungstickets berechtigt sind Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende. Diese Personengruppen müssen oft längere Distanzen zurücklegen, als Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und haben insgesamt erhöhte Mobilitätsanforderungen, da sie zwischen ihrer Arbeitsstätte, ihrer Lehrstätte, ihrem Wohnort und ggf. dem Wohnort der Eltern pendeln. Rund ein Drittel der Auszubildenden lebt in der Regel bereits nicht mehr im Elternhaus, bei den Studierenden sind es sogar rund 70 % (vgl. Mikrozensus 2022 und CHECK – Wohnsituation und Mobilität von Studierenden in Deutschland 2023).

Für Schülerinnen und Schüler greift zum einen das System der Kostenfreiheit des Schulwegs, zum anderen steht denjenigen Schülerinnen und Schülern, die keinen Anspruch nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz haben, mit dem 365-Euro-Ticket in vielen Gebieten in Bayern ein günstiges Ticket zur Verfügung. Dieses Ticket ermöglicht ihnen die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Verbundgebiet für ein ganzes Jahr zu einem vergleichsweise günstigen Preis und berücksichtigt, dass Schülerinnen und Schüler in der Regel kürzere Entfernungen zurücklegen, als die oben genannten Personengruppen. Der Freistaat übernimmt zwei Drittel der entstehenden Mindereinnahmen und damit einen maßgeblichen Teil der finanziellen Lasten. Auch im Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) existiert ein solches 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende. Dieses kann über die Internetseite des RVV bezogen werden.

Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit ab der 5. Jahrgangsstufe einen Beförderungsanspruch, wenn ihr Schulweg länger als 3 km ist. Ausnahmeregelungen für einen kürzeren Schulweg bestehen für Schülerinnen und Schüler, bei denen eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert, oder bei besonders gefährlichen bzw. besonders beschwerlichen Schulwegen. Ob ein Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist, wird von der zuständigen Kommune als Aufgabenträger der Schülerbeförderung in Zusammenarbeit mit dem Schulwegbeauftragten bzw. der örtlichen Polizeiinspektion objektiv überprüft und eingeschätzt, da diesbezüglich genaue Ortskenntnis erforderlich ist. Ansprechpartner ist der kommunale Träger der Schülerbeförderung. Bei Mittelschulen ist das der Sachaufwandsträger der Schule. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Bayernportal (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/70441618609).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Bernreiter

Was möchten Sie wissen von:
Profilbild Christian Bernreiter
Christian Bernreiter
CSU

Weitere Fragen an Christian Bernreiter