Wann dürfen Privatpersonen auf ihrem Privatgrundstück eine Mini-Windkraftanlage errichten, ohne bauliche Abnahme?
Sehr geehrter Herr Söder,
wann dürfen Privatpersonen auf ihrem Privatgrundstück eine Mini-Windkraftanlage errichten, ohne bauliche Abnahme? Gleichzusetzen wie ein Balkonkraftwerk nur als Windkraftanlage. Bis wann tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft?
Mit freundlichen Grüßen
Annette G.
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU

