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Joachim Herrmann
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Frage von Jörn J. •

Sehr geehrter Herr Herrmann, Warum dauert die Entscheidung über die Neuauszählung der Bundestagswahl so lange, und warum wurde bei der Bürgermeisterwahl in Mühlheim/ NRW so unverzüglich entschieden ?

Es darf doch im Sinne unserer demokratischen Grundsätze nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, und nicht noch mehr Vertrauen in die Politik verlorengehen. Es werden Stimmen in der Gesellschaft lauter, die sich für eine Neuauszählung aussprechen. z.B. Das Bündnis Deutschland:,, Wir wollen keine Stimmen, die dem BSW gehören," und die renommierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) in ihren Artikel im Focus.  Eine rasche Neuauszählung bei sehr knappen Ergebnissen und erkennbaren Unregelmäßigkeiten sollte in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein. Es geht auch darum, „Politikverdrossenheit nicht zu schüren“.  Was werden Sie tun, damit es zu einer korrekten Ermittlung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl kommt? Wie werden Sie in der Frage der Neuauszählung abstimmen?  Wir Bürger dürfen nicht länger im Ungewissen bleiben ob die jetzige Regierung rechtmäßig ist. Es grüßt Jörn  J.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2025, in der Sie fragen, warum die Entscheidung über die Neuauszählung der Bundestagswahl so lange dauere und warum bei der Bürgermeisterwahl in Mühlheim/NRW so unverzüglich entschieden wurde. Hierzu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach dem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Bundestag über die Gültigkeit der Bundestagswahl. Innerhalb des Bundestages ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss zuständig, der dem Plenum Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Wahleinsprüchen vorlegt. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses hat der Deutsche Bundestag am 26. Juni 2025 gewählt. Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses wurden dem Bundestag bisher nicht vorgelegt, das Verfahren beim Wahlprüfungsausschuss ist daher noch nicht abgeschlossen. Die sorgfältige Prüfung aller mehr als 1.000 Wahleinsprüche nimmt naturgemäß einige Zeit in Anspruch. Eine Bewertung der Einsprüche im Vorgriff der Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses und anschließend des Bundestags verbietet sich. Die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung sind keine Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses und wirken daher an der Entscheidungsfindung auch nicht mit.

Die Bürgermeisterwahl in Mühlheim an der Ruhr/NRW ist eine Kommunalwahl. Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgte nach den gesetzlichen Grundlagen durch die Stadt Mühlheim an der Ruhr. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Bürgermeisterwahl und der Bundestagswahl ist nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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