Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
169
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Leopold HerzLeopold HerzFREIE WÄHLER710 - Lindau, Sonthofen Dafür gestimmt
Portrait von Jutta WidmannJutta WidmannFREIE WÄHLER202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard PohlBernhard PohlFREIE WÄHLER708 - Kaufbeuren Dafür gestimmt
Portrait von Eva GottsteinEva GottsteinFREIE WÄHLER114 - Eichstätt Nicht beteiligt
Portrait von Nikolaus KrausNikolaus KrausFREIE WÄHLER122 - München-Land Nord Dafür gestimmt
Portrait von Günther FelbingerGünther FelbingerFREIE WÄHLER606 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER116 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Hans Jürgen FahnHans Jürgen FahnFREIE WÄHLER601 - Aschaffenburg-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gabi SchmidtGabi SchmidtFREIE WÄHLER510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HanischJoachim HanischFREIE WÄHLER306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Prof. Dr. Michael PiazoloMichael PiazoloFREIE WÄHLER103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten GlauberThorsten GlauberFREIE WÄHLER405 - Forchheim Dafür gestimmt
Portrait von Peter BauerPeter BauerFREIE WÄHLER505 - Ansbach-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Johann HäuslerJohann HäuslerFREIE WÄHLER704 - Augsburg-Land, Dillingen Dafür gestimmt
Portrait von Florian StreiblFlorian StreiblFREIE WÄHLER110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Karl VetterKarl VetterFREIE WÄHLER302 - Cham Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LotteAndreas LotteSPD101 - München-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Ruth WaldmannRuth WaldmannSPD104 - München-Milbertshofen Dafür gestimmt
Portrait von Franz SchindlerFranz SchindlerSPD306 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Annette KarlAnnette KarlSPD308 - Weiden i.d. OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Martina FehlnerMartina FehlnerSPD602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Margit WildMargit WildSPD305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Susann BiedefeldSusann BiedefeldSPD404 - Coburg Nicht beteiligt

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG) gleicht blinden und taubblinden Menschen ihre durch diese Behinderungen bedingten Mehraufwendungen aus. Blinde und taubblinde Menschen, die Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI ) haben, erhalten ein gekürztes Blindengeld, weil ein Teil des durch Blindheit oder Taubblindheit bedingten Mehrbedarfs durch die Pflegeversicherungsleistungen gedeckt wird.
Der zentrale Grund für den Gesetzentwurf ist die Anpassung der bestehenden Gesetzestexte an den ab dem 1. Januar 2017 im SGB XI geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit verbundenen Wechsel von bisher drei Pflegestufen zu zukünftig fünf Pflegegraden.
Durch die Änderungen der Anrechnungsregelung werde laut Antrag ein zusätzlicher jährlicher Finanzmehrbedarf von ca. 105.000 Euro entstehen.
Die Anpassung der Anrechnungsregelung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff solle sicherstellen, dass kein blinder oder taubblinder Mensch durch die Änderungen ein geringeres Blindengeld erhält.