Eine Neuauszählung kommt in Frage, wenn der Wahlprüfungsausschuss oder das Bundesverfassungsgericht gravierende Mängel feststellen sollten.
Lassen Sie mich klarstellen: Die CDU-Landtagsfraktion steht uneingeschränkt zum Berufs-beamtentum, denn die Beamtinnen und Beamten sind eine elementare Säule des öffentlichen Dienstes.
Das Statement der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein. Private Kommunikation darf nie unter Generalverdacht stehen.“ ist sehr eindeutig.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Politik ist der gesellschaftliche Zusammenhalt.
Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation in Europa und der Welt ist es aus meiner Sicht nicht zielführend, eine Neuauszählung des Bundestagswahlergebnisses anzustreben.
