
das ist eine berechtigte Frage. Dies geht auf eine Vereinbarung aus schwarz-gelber Regierungszeit zurück und wurde seitdem nicht mehr "aufgerufen". Ich werde Ihre Anfrage einmal zum Anlass nehmen, hier nachzufragen. Danke Ihnen für den Hinweis.

Ältere Prüfungsaufgaben können bereits heute über die Schulen eingesehen werden, was aber vermutlich nicht alle Schülerinnen und Schüler wissen.

Das vom Bundeskabinett beschlossene und in den Bundestag und Bundesrat eingebrachte Gebäudeenergiegesetz ist ein wesentlicher Schlüssel zur Bekämpfung der Klimakrise im Wärme- und Gebäudesektor.

Das Kultusministerium hat einen 18-Punkte-Maßnahmenplan vorgelegt, um die Unterrichtsversorgung kurzfristig zu sichern.

Ich bin mir sicher, meine Kollegen in Berlin können Ihnen weiterhelfen.

Der Vorwurf ist falsch.