Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, haben betont, dass Beamte und Angestellte im Staatsdienst nicht automatisch mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, weil sie Mitglieder der AfD sind oder weil sie für ein Mandat der AfD kandidieren. Diese Aussagen unterstützte ich.
Nach aktueller Einschätzung namhafter Juristen und Politiker sind diese rechtlichen Voraussetzungen im Fall der AfD derzeit mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt. Ein Verbotsverfahren sollte aber meiner Meinung nach nur angestrebt werden, wenn die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, um die Autorität des Rechtsstaats nicht zu gefährden.