Frage von Reinhard D. • 28.04.2025

Antwort ausstehend von Anke Wirsing BSW
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.