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Sandra Boser
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Frage von Sophia D. •

Warum haben Sie meine Frage nicht beantwortet?

Sehr geehrte Frau Boser, Danke, dass Sie sich um eine Antwort bemüht haben. Aber ich habe nicht gefragt, was IB Schulen sind, sondern, warum nur Kinder von Expats mit zahlendem Arbeitgeber u. Kinder von extrem reichen Eltern Zugang zu der Bildung haben. Ihre Partei steht offiziell für Chancengleichheit. Ich habe Menschen getroffen, deren Kinder aufgrund der Handhabung Nachteile hatten. Wenn jemand z.B. im Ausland aufgewachsen ist und erst zum Ende der Schullaufbahn aufgrund der Tätigkeit nach BW kommt, muss er ggf. ein Jahr wiederholen oder schlechte Noten hinnehmen. Denn erforderlich sind laut Ihren Schulbehörden IBSchulen nur für Kinder, deren Eltern sie zahlen können oder gezahlt bekommen. Andere Kinder müssen Nachteile hinnehmen, die sich langfristig auf ihre berufliche Laufbahn auswirken. Warum werden also nicht alle Kinder in der gleichen Situation gleich geschützt? Geht es der Politik gar nicht um die Kinder? Danke

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. B.,

vielen Dank für Ihre Rückfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte.

Das Land Baden-Württemberg stellt ein äußerst vielfältiges Bildungsangebot bereit. Es ist daher m.E. auch nicht als diskriminierend anzusehen, wenn das Land die Angebote der Internationalen Schulen nicht an öffentlichen Schulen abbildet und deshalb auch nicht zu internationalen Abschlüssen führt, sondern zu den nationalen Abschlüssen, wie z.B. der Hochschulreife. 

Die genannten Internationalen Schulen können für ihr Angebot Schulgeld erheben. Als Ergänzungsschulen unterliegen sie nicht dem Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 Grundgesetz. Dieses Verbot schreibt vor, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden darf, und gilt nur für sogenannte Ersatzschulen. Im Gegenzug erhalten die freien Träger für den Betrieb der Ersatzschulen Zuschüsse des Landes in Höhe von 80 Prozent der nach dem Bruttokostenmodell ermittelten, bei einer entsprechenden Schule im öffentlichen Schulwesen entstehenden Kosten. 2017 wurde hierfür die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft durch eine Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) auf eine neue und dauerhafte Grundlage gestellt. Die Internationalen Schulen können nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans zwar ebenfalls Zuschüsse erhalten, allerdings in wesentlich geringerer Höhe. 

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Boser MdL

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