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Portrait von Johann Saathoff
Antwort von Johann Saathoff
SPD
• 15.07.2024

Der aktuelle Sachstand ist, dass die Bundesregierung diesen neuen Gesetzentwurf gerade ausarbeitet. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Verbändeanhörung in wenigen Wochen eingeleitet und der Entwurf dann auch veröffentlicht wird.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 09.07.2024

Ansonsten ist es so, dass Straftaten nach der Einbürgerung nicht zum Entzug des Passes führen. Es gibt keine Deutschen erster oder zweiter Klasse. Genau wie bei hier geborenen Deutschen gilt bei eingebürgerten Deutschen: im Falle von Straftaten muss das Strafrecht mit all seinen Konsequenzen greifen - nicht das Aufenthalts- bzw. Staatsangehörigkeitsrecht.

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