Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Der Bundestag hat namentlich über einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes abgestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahr 2023 verschärften Bedingungen für die Freistellung von Bahnflächen vom Bahnbetriebszweck zu lockern. Künftig soll das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck nur dann bestehen, wenn ein tatsächliches Verkehrsbedürfnis oder langfristiger Nutzungsbedarf erkennbar ist. Damit sollen insbesondere kommunale Vorhaben wie Wohnungsbauprojekte erleichtert werden, die bislang an den strengen Freistellungsvorgaben scheiterten. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Bahnflächen nicht freigestellt werden dürfen, wenn eine Reaktivierung der Strecke möglich erscheint. Eine Übergangsregelung ermöglicht es zudem, vor dem 29. Dezember 2023 gestellte Anträge nach der alten Rechtslage zu bearbeiten. Der Entwurf schafft so einen Ausgleich zwischen Infrastrukturerhalt und kommunalen Entwicklungszielen.

Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor, worin die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen wurde.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit 305 Ja-Stimmen angenommen. 172 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 67 Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
305
Dagegen gestimmt
172
Enthalten
67
Nicht beteiligt
86
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.