Keinen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie einsetzen (Beschlussempfehlung)

Im Bundestag wurde der Antrag der AfD-Fraktion behandelt, worin die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie gefordert wird. Ziel des Ausschusses sei es laut Fraktion, die politischen Entscheidungen und Maßnahmen während der Pandemie, insbesondere hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit und Auswirkungen auf die Gesellschaft, zu untersuchen. Die Antragsteller:innen betonen die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung, um Lehren für zukünftige Krisen zu ziehen.

Gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes kann der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Viertel seiner Mitglieder dies verlangt. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss aus neun ordentlichen Mitgliedern besteht. 

Zu dem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vor, worin empfohlen wird, den Antrag abzulehnen. Über die Beschlussempfehlung wurde namentlich abgestimmt.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 450 Stimmen angenommen. 146 Abgeordnete stimmten dagegen, darunter entgegen seiner Fraktionslinie Jürgen Coße (SPD). Es gab eine Enthaltung von Saskia Ludwig (CDU).

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Dafür gestimmt
450
Dagegen gestimmt
146
Enthalten
1
Nicht beteiligt
33
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.