Klar ist: Die gesellschaftlichen Realitäten haben sich verändert – und das aktuelle Unterhaltsrecht bildet diese Entwicklung nicht in allen Bereichen ausreichend ab.
Auch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen Länder kommen nicht umhin, entgegenstehende Interessen durch Ausschlussgründe oder solche Abwägungsgebote zu schützen.