Würden Sie sich für die Rücknahme der Honorarkürzung für Psychotherapeuten aufgrund des Beschlusses des erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.2026 einsetzen?
Sehr geehrter Herr Simon, der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11.03.2026 eine Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zum 01.04.2026 beschossen, entgegen des entschiedenen Widerstands der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Mit dieser fatalen Entscheidung wird faktisch die Orientierungswertsteigerung für 2026 in Höhe von 2,8 % zurückgenommen und die Orientierungswertsteigerung 2025 um 1,7 % abgeschwächt. Das ist ein Skandal, denn diese OW-Steigerungen der vertragsärztlichen Leistungen waren explizit verhandelt worden, um steigende Kosten der Vertragsärzte und Psychotherapeut*innen aufzufangen und den „Arztlohn” moderat weiterzuentwickeln. Ich bitte Sie deshalb um Klärung und Unterstützung bzgl. der Forderungen des Berufsstandes gegenüber des Bundesgesundheitsministeriums, das die Möglichkeit hätte, den Beschluss des Bewertungsausschusses in den nächsten zwei Monaten zu beanstanden.

