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Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle/Pressefoto
Diese Frage kann ich aber leider nicht konkret beantworten, da der Pandemieverlauf nicht prognostizierbar ist. Nur allgemein: Der Verfassungsstaat ist verpflichtet, den grundrechtlichen Normalzustand so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Aus meiner Sicht sind die aktuellen Transparenzregeln ausreichend. Gesetzesübertretungen müssen selbstverständlich verfolgt und geahndet werden. Hier sehe ich aber kein Vollzugsdefizit.