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Antwort 07.11.2018 von Winfried Bausback CSU

(...) nicht auf den Titel eines Gesetzes kommt es an, sondern auf den Inhalt! Unser Bayerisches Datenschutzgesetz enthält längst die Transparenzrechte, die in anderen Bundesländern erst - öffentlichkeitswirksam - in Gesetzesform gegossen wurden. Sie können sich sicher sein, dass wir im Landtag und der Bayerischen Staatsregierung auch künftige technische und gesellschaftliche Entwicklungen des Informationszeitalters im Blick behalten und entsprechend reagieren werden. (...)

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Antwort 14.05.2018 von Winfried Bausback CSU

(...) Für uns in der Bayerischen Staatsregierung ist ganz klar: Diejenigen Flüchtlinge, die tatsächlich einen Anspruch auf unseren Schutz haben, wollen wir einerseits bestmöglich integrieren. Andererseits tragen wir natürlich Verantwortung für unsere Bevölkerung. (...)

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Antwort 18.04.2018 von Winfried Bausback CSU

(...) Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer Fragen in den Aufgabenbereich des zuständigen Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration fällt. (...)

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Antwort 16.02.2018 von Winfried Bausback CSU

(...) Für das Erkennen fremdverschuldeter Todesfälle ist die Qualität der Leichenschau in der Tat von zentraler Bedeutung. Nur wenn der die Leichenschau durchführende Arzt die Todesart zutreffend qualifiziert, haben die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, einen fremdverschuldeten Todesfall aufzuklären. (...)

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Antwort 22.02.2018 von Winfried Bausback CSU

(...) 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes hat in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Dieser Grundsatz wird auch durch europäisches Recht nicht aufgehoben, weil der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Schengener Grenzkodex und die Dublin-Verordnung es erlauben, nach Einführung von Binnengrenzkontrollen Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der Grenze zurückzuweisen. (...)

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Antwort 25.04.2017 von Winfried Bausback CSU

(...) Bei der Entscheidung über die Akteneinsichtsgesuche des betroffenen Unternehmens einerseits und des Anzeigeerstatters andererseits mussten aus rechtlichen Gründen unterschiedliche Erwägungen angestellt werden. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt daher nicht vor. (...)