
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Foto: Maximilian König MK/SPD
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Ich bin überzeugt, dass eine kontrollierte Abgabe sowie Schutz und Hilfe wichtiger sind, als Repression.
Sie dürfen natürlich erwarten, dass ich mich unvoreingenommen mit den Argumenten PRO/CONTRA Impfpflicht auseinandersetze.
Sie dürfen natürlich erwarten, dass ich mich unvoreingenommen mit den Argumenten PRO/CONTRA Impfpflicht auseinandersetze.
Entscheidungen wie ein vollständiges Handelsembargo könnten jedoch gar nicht vom deutschen Parlament im Alleingang beschlossen werden.