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Die maßgeblichen Hebel zur vollständigen Umsetzung von Art. 12 UN-BRK liegen beim Bund, weil Betreuungsrecht und Geschäftsfähigkeit im BGB geregelt sind.
Derzeit sind mir keine Fälle bekannt, in denen in NordrheinWestfalen ukrainischen Vertriebenen oder ukrainischen Staatsangehörigen schriftlich eine Abschiebung in die Russische Föderation angedroht wurde.
Als Grüne Landtagsfraktion setzen wir uns für eine europäische und nationale digitale Souveränität ein
Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten und setzen uns darum seit längerem für die Einführung der Wahlmöglichkeit für eine pauschalen Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein
Dass Bayern nun einen besonders restriktiven Kurs fährt, liegt in der Zuständigkeit des Freistaats und zeigt, wie unterschiedlich die Umsetzung in den Ländern gehandhabt wird.