Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Wibke Brems
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Erich M. •

Frage an Wibke Brems von Erich M. bezüglich Umwelt

Hallo Frau Brems,

wie geht es weiter mit der Dichtheitsprüfung der Kanal-Hausanschlüsse in NRW? Gerade lese ich eine Stellungnahme von Frau Hannelore Kraft in Minden-Lübbecke (NW), dass Ein- und Zweifamilienhäuser von dem Zwang zur Dichtheitsprüfung ausgenommen werden.
In Hessen hat Umweltministerin Puttrich (CDU) die Dichtheitsprüfung komplett gekippt, da das Kosten- /Nutzenverhältnis nicht stimmt.

Wie stehen Sie zu der Dichtheitsprüfung in NRW?

Über eine Antwort von Ihnen vor der Wahl am 13. Mai würde ich mich freuen, denn es beeinflußt meine Entscheidung.

Liebe Grüße
Erich Müller

Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworten möchte.

Nach Auffassung der GRÜNEN sollte nach der Konstituierung des Landtags NRW schnellstmöglich eine Gesetzesänderung beschlossen werden, um Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu erreichen. Dabei fordern wir als GRÜNE den fairen Interessenausgleich für alle Betroffenen und werden uns auch im neuen Landesparlament entsprechend unserer im Folgenden dargelegten Grundüberzeugungen für eine neue gesetzliche Regelung einsetzen:

Die Kanaldichtheitsprüfung, zukünftig Funktionsprüfung, soll vereinfacht werden. Dabei soll, um die Hauseigentümer vor unnötigen Kosten zu bewahren, z.B. teilweise eine vereinfachte TV-Inspektion ausreichend sein. Details und Grundlagen für Fristen kann dabei ein Bildreferenzkatalog für NRW sein. Generell sollen dabei die Materialunterschiede der Kanäle berücksichtigt werden. Alte, oft 30 Jahre und ältere Steinzeugrohre, sollten kurz- bis mittelfristig geprüft werden. Wir GRÜNE sagen weiterhin sehr deutlich: Wir bekennen uns nach wie vor zum Vorsorgegrundsatz – Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Bei der Abänderung des Landeswassergesetzes geht es für uns GRÜNE um einen fairen Ausgleich der Interessen von Hauseigentümer/innen und Gewässerschutz, aber auch um Verlässlichkeit für Kommunen, Handwerker/innen und eben der Eigentümer/innen und es geht nicht zuletzt um den rechtlich stets zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz.
Im Gespräch ist, wie von Ihnen beschrieben, eine Ausnahme von der Prüfung für Anschlüssen mit geringer Einleitung von Abwasser. Damit entfällt aber nicht die Pflicht zur Reparatur im Schadensfall, die in ganz Deutschland aufgrund des Wasserschutzes gilt.

Ich hoffe, Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) Wibke Brems
Ehem. Sprecherin für Energiepolitik und Klimaschutz

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