Durch die bestehende Anonymität des Antragsstellenden ist für das Ministerium jedoch nicht erkennbar, ob es sich tatsächlich um eine natürliche Person handelt oder um eine Personengruppe oder juristische Person, die nicht antragsberechtigt ist.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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