Antwort 22.09.2025 von Vivian Tauschwitz CDU
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.

© Gottfried Schwarz
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
Konkrete Ausgestaltung des "neuen Heizungsgesetzes" liegt noch nicht vor
Die Union bekennt sich uneingeschränkt zum Schutz ungeborenen Lebens.