Wie stehen Sie und die CDU-Fraktion zum Lebensrecht ungeborener Kinder?
Sehr geehrte Frau Tauschwitz,
bei der Bundestagsdebatte am 9.7. hat Bundeskanzler Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten von Storch, ob er der Wahl von Frau Brosius-Gersdorf zur Richterin im Bundesverfassungsgericht zustimmt, mit einem einfachen "Ja" beantwortet. Mit der Frage verbunden war die Haltung von Frau Brosius-Gersdorf zum Thema Lebensrecht und ihre Befürwortung zur Abschaffung des Paragrafen 218.
Als Christ und langjähriger CDU-Wähler hätte ich mir an der Stelle kein saloppes "Ja", sondern auch ein klares Bekenntnis zum Schutz des Lebens - auch und gerade des ungeborenen - gewünscht. So hat er viele Wählerinnen und Wähler, für die der Schutz des ungeborenen Lebens eine hohe Bedeutung hat, enttäuscht. Und ich fürchte, dass die CDU durch diese und ähnliche Aussagen und Entscheidungen weitere Stimmen an die AfD verlieren wird.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Henry W., 29664 Walsrode

Sehr geehrter Herr W.,
ich kann Ihnen nicht sagen, warum Bundeskanzler Merz auf die Frage der AfD-Abgeordneten Beatrix Storch mit einem schlichten Ja geantwortet hat. Meine Vermutung ist aber dahingehend, dass Friedrich Merz mit seiner knappen Antwort der AfD nicht mehr mediale Aufmerksamkeit zugestehen wollte als unbedingt nötig.
Aber mit Blick in das CDU-Parteiprogramm und die Arbeitsagenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird doch mehr als deutlich, dass wir uns als Unionspolitiker uneingeschränkt für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz §§218 und der § 219 StGB stellen einen gesellschaftlichen Kompromiss und eine rechtliche Lösung dar, zu denen die Unionsfraktion unverrückbar steht. Das ist ein klares Bekenntnis zum Leben!! In diesen Gesetzen sind konkrete Vorgaben zu Durchführung, Inhalt und Zielsetzung der Schwangerschaftskonfliktberatung verankert. Dazu gehört, dass die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dient und zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen soll. Gleichzeitig sollen die Gespräche nicht bevormunden und müssen ergebnisoffen geführt werden. Nur so kann eine echte Selbstbestimmung der Frau gewährleistet werden!
Und Sie haben völlig Recht: Die Qualität der Beratungsangebote spielt eine ebenso bedeutende Rolle wie eine flächendeckende Versorgung. Die Anerkennung der Beratungsstellen und regelmäßige Überprüfung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben wird durch die Länder durchgeführt, die letztlich die Verantwortung für die Beratungsangebote tragen. Wenn es also um eine noch bessere Versorgung mit Beratungsleistungen geht, sind hier die Bundesländer in der Pflicht.