Wenn die CDU die Abgabe von Cannabis durch Onlinedienste so stark einschränkt, weil ja angeblich so viele Freizeitkonsumenten darunter seien, wie sorgen sie dann für Zugang der Freizeitkonsumenten?
Sehr geehrte Frau Tauschwitz,
es mag sein das sich der ein oder andere durch Apotheken mit Cannabis versorgt hat, ohne das er schwer krank ist. Diese Menschen haben sich zuvor über den Schwarzmarkt, an dem der Staat nichts verdient und erhebliche Gesundheitsrisiken bestehen, versorgt.
Was glaubt die CDU denn bitte was jetzt passiert? Diese Menschen werden wieder in die dunkle kriminelle Ecke geschoben und fragen doch wieder den Dealer von früher oder suchen sich eine andere Möglichkeit. Wo wir bei anderen Möglichkeiten wären. Die Genehmigungsverfahren und dadurch verbunden Hürden für CSCs sind so enorm, dass es davon nicht genug gibt und wenn es so bleibt, auch nie genug geben wird. Außerdem sind sie von Ihrer derzeitigen Kostenstruktur für Freizeitkonsumenten nicht attraktiv.
Wenn der CDU/CSU wirklich was an der Gesundheit der Bürger gelegen wäre, würden sie das CanG verbessern und nicht verschlechtern.
Alkohol kann töten, Cannabis kann heilen! Denken sie mal drüber nach.
MFG
C.N.
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir die Gelegenheit gibt, einige Fakten bezüglich des Cannabisgesetzes darzulegen.
Mit den geplanten Änderungen im Cannabisgesetz soll die Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken unter kontrollierten und sicheren Rahmenbedingungen stattfindet und die Arzneimittelsicherheit und der Patientenschutz wieder gestärkt werden.
Dazu muss der mittlerweile stark ausgeuferte Online-Handel eingedämmt werden, denn viele Konsumenten greifen zu Rauschzwecken in erheblichem Umfang auf Medizinal-Cannabis zurück. Wegen des im Cannabisgesetz geregelten Wegfalls des Betäubungsmittelstatus haben sich verstärkt kommerzielle Online-Plattformen etabliert. Dort können Cannabisblüten mit sehr hohem THC-Gehalten per Fragebogen ohne jeglichen oder persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt sehr günstig per Versand bezogen werden. Dies setzt offensichtlich Konsumanreize, schafft zusätzlich neuen Konsum und gefährdet darüber hinaus wegen der hohen THC-Gehalte die Konsumenten. Die Zahlen sprechen für sich, denn im ersten Halbjahr 2025 nahmen die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zu – von rund 19 auf rund 80 Tonnen.
Angesichts des Suchtrisikos, der gesundheitlichen Risiken – insbesondere bei jungen Menschen – und der Tatsache, dass es sich bei Medizinal-Cannabis um ein Arzneimittel ohne arzneimittelrechtliche Zulassung handelt, ist diese Praxis nicht mit der Patientensicherheit und dem Gesundheitsschutz vereinbar.
Angesichts der Suchtrisiken und gesundheitlichen Risiken bestehen umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten, die eine persönliche Beratung in der Apotheke durch pharmazeutisches Personal erfordern. Die Versorgungssicherheit wird hierdurch nicht gefährdet, da Apotheken die Cannabisblüten weiterhin über den Großhandel beziehen können. Insofern wird mit der Gesetzesänderung eine offensichtliche Fehlentwicklung korrigiert.

