(...) Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige nach dem Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit. Danach ist für die festzulegende Einkommensteuer ausschließlich die Höhe des zu versteuernden Einkommens maßgeblich. Ob dieses als abhängig Beschäftigter erzielt wird oder aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, ist unerheblich. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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