Antwort 23.04.2026 von Ursula Sowa BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die sogenannte 1/3-Regelung in der Bayerischen Wohnraumförderung ist historisch als verwaltungspraktische Abgrenzung eingeführt worden. Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.
