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Ursula Sowa
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Christine B. •

Wie beurteilen Sie die Chance, das bereits 1953 erlassene Dokument zur Verhinderung von Schwarzbauten (ME 1953, Nr. IV B 7 - 9103 a 47) aufzugreifen und zu aktualisieren?

Sie haben 2021 die Fragen zu Schwarzbauten an die Staatsregierung gestellt, die die statistische Blindheit des Freistaates im Umgang mit diesen aufgedeckt haben. Wäre die Einführung eines daraus abgeleiteten, verbindlichen, standardisierten Prüfkatalogs – der sowohl die historische Forderung nach konsequentem Einschreiten als auch die aktuelle VGH-Rechtsprechung zur Definition des 'aliud' vereint – nicht das schnellste und wirksamste Mittel, um Willkürfreiheit und die Gleichbehandlung aller Bürger in Bayern wiederherzustellen und für die Rechtssicherheit der Verwaltung?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In Bayern liegt beim Umgang mit Schwarzbauten keine landesweit einheitliche Praxis vor. Die vorhandenen Informationen deuten vielmehr auf ein Nebeneinander sehr unterschiedlicher Vollzugskulturen in den Kommunen hin, das strukturell zu Ungleichbehandlung führen kann.​

Die Staatsregierung hat auf eine Schriftliche Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hin bestätigt, dass es keine bayernweite Erfassung von Schwarzbauten gibt und ihr deshalb weder Umfang noch Entwicklung und Umgang (z.B. Rückbau, Nutzungsuntersagung) systematisch bekannt sind. Ohne gemeinsame Datenbasis und verbindliche Leitlinien kann der Freistaat auch keine einheitliche Steuerung oder Kontrolle des Vollzugs sicherstellen.​

Aus der politischen Debatte und Praxisberichten ergibt sich, dass Landratsämter und Städte formal vergleichbare Fälle sehr unterschiedlich behandeln – von konsequentem Rückbau bis hin zu jahrelanger Duldung oder faktischem Nichtstun. Gerichte betonen zwar die Zulässigkeit abgestufter Maßnahmen, verlangen aber nur ein „systemgerechtes“ Vorgehen im jeweiligen Einzelfall, nicht jedoch einen bayernweit harmonisierten Standard, sodass die Unterschiede zwischen den Behörden fortbestehen.​

Die Chancen, das Ministerialschreiben von 1953 zur Verhinderung von Schwarzbauten politisch neu aufzugreifen und in ein modernes Instrument – etwa einen verbindlichen, standardisierten Prüfkatalog – zu überführen, sind aus grüner Sicht grundsätzlich gut, wenn man zwei Ebenen zusammendenkt: das damals eingeforderte konsequente bauaufsichtliche Einschreiten und die heute gefestigte Rechtsprechung des BayVGH zum „aliud“ als anderem, von der Genehmigung nicht mehr gedeckten Bauvorhaben. Ein solcher Prüfkatalog wäre ein wirkungsvoller Hebel, um die dokumentierte statistische Blindheit des Freistaats beim Umgang mit Schwarzbauten zu überwinden, willküranfällige Einzelfallpraxis zurückzudrängen und Rechtssicherheit sowie Gleichbehandlung in der Bauaufsicht zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Sowa

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