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Ulrich Lechte
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Frage von Ralph L. •

Frage an Ulrich Lechte von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lechte

Sie haben in einer Antwort (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrich-lechte/fragen-antworten/515276) geschrieben, dass der Deutsche Bundestag 630 Mandate haben soll, was einer Aufblähung zur bisherigen gesetzlichen Größe um 32 Mandate bedeutet.
Die Lokh Shaba hat bei über 1 Milliarde Einwohner Indiens gerade einmal 550 Mitglieder. Das US-Parlament hat 412 Mitglieder bei einer Bevölkerungszahl, die viermal soviel beträgt wie die Deutschlands. Was beide Staaten nicht haben ist zusätzlich noch eine weitere Ebene mit über 700 Abgeordneten.
Und obwohl die Parlamente der Bundesstaaten deutlich mehr Gesetzgebungszuständigkeiten in den USA haben, sind mit Ausnahme der Parlamente von New York und Kalifornien Milizparlamente. Deutschland leistet sich hingegen 15 sehr großzügig ausgestattete Vollzeitlandtage, die zwischenzeitlich jedoch kaum noch Entscheidungsbefugnisse haben.
Nur der Vollständigkeithalber kostet ein deutsche Bundestagsabgeordnete an direkten Kosten mehr als 600.000 EUR pro Jahr, wo Fraktionen und Bundestagsverwaltung noch gar nicht eingerechnet sind.

Womit können Sie diese immensen Ausgaben gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen? Wäre es nicht sinnvoller, dass Parlament auf eine Größe zu begrenzen, in der ein Gremium auch wirklich arbeitsfähig ist, z.B. 400 Mitglieder?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn es nach uns ginge, wäre längst eine zielführende Reform zur Verkleinerung des Deutschen Bundestages verabschiedet worden. Gemeinsam mit Grünen und Linken haben wir als FDP-Bundestagsfraktion schon vor Monaten einen durchdachten Vorschlag unterbreitet, der eine Aufblähung des Deutschen Bundestags verhindert und gleichzeitig das Verhältniswahlrecht als Grundsatz wahrt: https://www.fdpbt.de/sites/default/files/2019-11/151119InfopapierWahlrechtsreform.pdf

Unser Gesetzesentwurf gewährleistet in unseren Augen, die Errungenschaften der personalisierten Verhältniswahl mit dem dringenden Erfordernis einer Verkleinerung des Bundestages zu verbinden, daher die Zahl 630.

Seit Monaten stellt sich hier allerdings die Große Koalition, insbesondere die CSU, quer und blockiert bewusst eine Einigung, da sie unseren Vorschlag aus machtpolitischen Gründen ablehnt.

Die Zeit drängt. Sollte eine Wahlrechtsreform tatsächlich an der Blockade der Regierungsfraktionen scheitern, wäre ein immenser Vertrauensverlust in die Politik absehbar. Unser Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Marco Buschmann hat daher die Große Koalition zurecht dazu aufgefordert, die Abstimmung im Deutschen Bundestag freizugeben - und somit eine rechtzeitige Einigung zu ermöglichen: https://www.rnd.de/politik/wahlrechtsreform-im-bundestag-fdp-fordert-cdu-und-spd-zur-freigabe-der-abstimmung-auf-ST3BE36JARGN7MEVMZXNKLMWTA.html

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lechte

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