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Ulrich Lechte
FDP
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Frage von Arthur S. •

Frage an Ulrich Lechte von Arthur S. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Lechte,
was tun Sie aktuell ganz konkret dafür, dass die Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich umgesetzt werden kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A. S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schreyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Wahlrecht.
Uns als Freien Demokraten ist bewusst, dass eine zeitnahe Reform des Bundestagswahlrechts dringend erforderlich ist. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, warum der Deutsche Bundestag mittlerweile mehr Mitglieder hat als das Europäische Parlament. Wir haben daher konkrete Vorschläge unterbreitet, wie eine zukunftssichere Änderung des Wahlrechts aussehen könnte. Konkret fordern wir eine Reduzierung der Wahlkreise, um das Phänomen der Überhangmandate, das gegenwärtig zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages führt, einzudämmen. Aus diesem Grund haben wir schon im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Fraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Diesen können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/146/1914672.pdf.

Richtig ist, dass durch das von uns vorgeschlagene Verfahren die Gesamtsitzzahl auf 630 statt der bisher ursprünglich 598 Bundestagssitze erhöht wird. Durch die gleichzeitige Abschaffung des Sitzkontingentverfahrens zwischen den einzelnen Bundesländern und die deutliche Reduzierung von Überhang- und Ausgleichsmandaten führt unser Vorschlag jedoch im Ergebnis zu einer erheblichen Verkleinerung des Bundestages. Bei allen Überlegungen zu einer Reform des Wahlrechts müssen zwei Aspekte hinreichend berücksichtigt werden: Zum einen finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl statt. Dabei besagt der Grundsatz der Unmittelbarkeit, dass zwischen dem Wählervotum bei der Bundestagswahl und der daraus resultierenden Verteilung der Mandate kein wesentlicher Zwischenschritt mehr liegen darf. Insofern würde eine nach der Wahl stattfindende Entscheidung der Parteien, welche Kandidaten die noch zu vergebenen Sitze im Bundestag besetzen sollen, gegen dieses Prinzip der Unmittelbarkeit verstoßen.

Zum anderen ist es uns bei der Reform des Wahlrechts ein wichtiges Anliegen, das seit Gründung der Bundesrepublik etablierte System der personalisierten Verhältniswahl zu erhalten. Dadurch werden die Vorteile einer proportionalen Verteilung der Bundestagssitze zwischen den Parteien mit dem Wunsch nach einer bürgernahen Vertretung über die Wahlkreise miteinander verbunden.

Unser Gesetzesentwurf gewährleistet in meinen Augen, die Errungenschaften der personalisierten Verhältniswahl mit dem dringenden Erfordernis einer Verkleinerung des Bundestages zu verbinden.

Ich hoffe, Ihnen unsere Haltung zur Reform des Bundestagswahlrechts verständlich dargelegt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Lechte

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