Frage an Ulrich Lechte von Peggy R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Lechte
die Anschnallpflicht gilt für Bürgerinnen und Bürger, um bei Unfällen oder gefährlichen Situationen die Gefahr von Personenschäden zu verringern.
Nach Ihrem Wochenvideo (https://www.facebook.com/lechte18/videos/394204314403636/) nutzen Sie diese Möglichkeit nicht. Gelten die allgemeinen Bürgerpflichten für SIe als Abgeordneter nicht?
Herzlichen Gruss, Ihre P. R..

